GRI 304-2
Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besteht die Verpflichtung, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen bzw. so gering wie möglich zu halten (Vermeidungs- und Minimierungsgebot). Wo immer es sinnvoll ist, werden Leitungen mit bereits existierenden Freileitungen und anderen Infrastrukturen wie Bahntrassen und Autobahnen zusammengelegt und gebündelt. Um das Landschaftsbild nicht unnötig zu beeinträchtigen, werden die Strecken den Gegebenheiten der Landschaft angepasst. Wo Eingriffe unvermeidbar sind, nimmt 50Hertz Kompensationsmaßnahmen vor.
Diese lassen sich in sechs Kategorien einteilen: Pflanzmaßnahmen, Forstmaßnahmen, wasserbauliche Maßnahmen, Artenschutz, Rückbaumaßnahmen und sonstige Maßnahmen. Immer öfter kommen dabei regionale Ökopools zum Tragen. Ökopools sind Beteiligungen an Projekten anderer Organisationen sowie Ausgleichszahlungen, die umfassendere Maßnahmen als einzelne Ersatzpflanzungen ermöglichen und dadurch wirksamer, effizienter sowie nachhaltiger sind. Bei der Planung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen gilt für 50Hertz der Grundsatz, die betroffenen Gemeinden, Naturschutzbehörden, interessierte Bürgerinnen und Bürgern sowie Nichtregierungsorganisationen frühzeitig einzubinden. Im partnerschaftlichen Miteinander erarbeitet 50Hertz frühzeitig geeignete Vorhaben und schlägt diese im Zuge der Genehmigungsplanungen den Behörden vor. Ein Leitfaden für ein zielgerichtetes Kompensationsmanagement definiert die Handlungsfelder, die zur erfolgreichen Zulassung und Umsetzung der Maßnahmen nötig sind. Alle zwei Monate tagt eine interne Bewertungskommission, die über die Maßnahmen entscheidet. Die ausgewählten Maßnahmen werden in einem Liegenschaftskataster erfasst. Derzeit befinden sich 186 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im 50Hertz-Netzgebiet in Planung sowie 640 in Realisierung und Unterhalt oder wurden abgeschlossen. Somit hat sich die Gesamtanzahl der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von 768 im Jahr 2019 auf 826 im Berichtsjahr erhöht.