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Nachhaltigkeit/Nachhaltigkeit 2019/Grundsätze und Strategie/Werte, Prinzipien, Standards und Verhaltenkodizes

Unsere Werte

Unsere Werte

GRI 102-16, GRI 102-17, GRI 102-19, GRI 102-20, GRI 102-26, GRI 102-32, GRI 102-33

Eine nachhaltig erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit bedeutet für 50Hertz, diese zum Wohle der Gesellschaft auszuführen. Das kommt bereits in der Unternehmensvision „Eine erfolgreiche Energiewende – für eine nachhaltige Welt“ zum Ausdruck. 50Hertz hat es sich zur Mission gemacht, die Energiewende zu ermöglichen. Das Unternehmen hat sich fünf strategische Ziele gesetzt, um diesen Auftrag bestmöglich zu erfüllen. So will 50Hertz die Versorgungssicherheit auf höchstem Niveau halten, das Übertragungsnetz bedarfsgerecht ausbauen, ein wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Ergebnis erzielen, die Effizienz des Unternehmens weiter steigern sowie eine wertebasierte Unternehmenskultur fördern und dabei einen starken Fokus auf Arbeitssicherheit legen. Die teils gegenläufigen Ziele und Interessen von Stakeholdern gilt es, mit den Zielen und Interessen des Unternehmens bestmöglich in Einklang zu bringen. Größtmögliche Transparenz, die auch durch diesen Bericht zum Ausdruck kommt, bildet dafür die Grundlage.

Das Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung hat 50Hertz in seinem Nachhaltigkeitsleitbild und der Unternehmens-Charta zum Ausdruck gebracht. Dort wird festgehalten, dass in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptions-bekämpfung in Einklang mit den zehn Prinzipien des UN Global Compact gehandelt wird. Im April 2017 ist 50Hertz diesem globalen Wertebündnis beigetreten und engagiert sich seitdem im Deutschen Global Compact Netzwerk. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht darüber hinaus eine Unternehmensdokumentation zur Verfügung, die alle gültigen Richtlinien, Leitfäden und Handbücher, Arbeitsanweisungen, Prozesshandbücher und Betriebsvereinbarungen beinhaltet. Die Unternehmens-Charta und -Richtlinien konkretisieren, was unter unternehmerisch korrektem Verhalten zu verstehen ist, und sie machen klar, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Recht und Gesetz halten. Diese Grundsätze münden in organisatorische Maßnahmen, die unternehmensweit gelten und bindend sind.

Unter der Gesamtverantwortung des Geschäftsführers Finanzen wurde durch den Bereich Unternehmensentwicklung ein Nachhaltigkeitszielbild definiert und eine Maßnahmen-Roadmap zum kontinuierlichen Ausbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung konzipiert, während im Bereich Kommunikation & Politik die Berichterstattungsprozesse weiter definiert werden.

Den Stellenwert eines kontinuierlichen Ausbaus des Nachhaltigkeitsmanagements verdeutlicht die Aufnahme in den jährlichen und jeweils für fünf Jahre gültigen Businessplan. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie werden Ziele, Indikatoren und Maßnahmen systematisch weiterentwickelt, überprüft und so in der Unternehmensstrategie verankert. Ein unternehmensweites, auf der zweiten Führungsebene (Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter) angesiedeltes Gremium (CSR -Board) steuert diese Entwicklung von der Maßnahmenentwicklung bis zur Berichterstattung unter dem Vorsitz des Geschäftsführers Finanzen und der Arbeitsdirektorin. Das CSR-Board kommt zweimal im Jahr zusammen, um sich über Ziele und Prozesse zu verständigen.

Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sowie die Erfassung von Kennzahlen obliegt den entsprechenden Bereichen des Unternehmens. Das Kernteam CSR tagt dazu vierteljährlich. Datenverantwortliche stellen Kennzahlen auf der zentralen Transparenzmanagementplattform unternehmensweit nachvollziehbar zur Verfügung. In der vierteljährlich aktualisierten Risikoanalyse sowie im Rahmen einer jährlichen Risikokonferenz werden Nachhaltigkeitsrisiken mit der Geschäftsleitung diskutiert und bewertet. Des Weiteren kommen in CSR-Kernbereichen zertifizierte Managementsysteme, wie ISO 45001 im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz und ISO 27001 im Informationssicherheitsmanagement, oder an anerkannte Standards angelehnte interne Managementsysteme, beispielsweise beim Umweltmanagement (nach ISO 14001) und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, (nach VDI 7000) zum Einsatz.

Governance

GRI 419-1

Durch verschiedene Vereinbarungen wurde die operative Führung des Konzerns der Eurogrid GmbH an die Geschäftsführung der 50Hertz delegiert.

Die Geschäftsführung von 50Hertz bestand im Geschäftsjahr 2019 aus drei Mitgliedern: Dr. Frank Golletz (Interims-CEO und Technischer Geschäftsführer), Dr. Dirk Biermann (Geschäftsführer Märkte und Systembetrieb) und Marco Nix (Geschäftsführer Finanzen). Die Arbeitsdirektorin Sylvia Borcherding und Chief Digital Officer Michael von Roeder komplettierten die erweiterte Geschäftsleitung. Der Aufsichtsrat hatte Dr. Frank Golletz im Februar zusätzlich zu seinen Aufgaben als Technischer Geschäftsführer zum Interims-CEO ernannt, nachdem Boris Schucht (ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung) das Unternehmen verlassen hatte. Ab 1. Dezember 2019 wurde der Posten des Vorsitzenden der Geschäftsführung mit Stefan Kapferer wieder regulär besetzt.

50Hertz richtet sein Handeln stets an geltendem Recht aus. Die Geschäftstätigkeit unterliegt zahlreichen nationalen und europarechtlichen Regelungen. Auf die Geschäftstätigkeit wird zukünftig das im Oktober 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz einen weiteren Einfluss ausüben.

Die Unternehmenscharta und die Richtlinie Korruptionsprävention konkretisieren, was 50Hertz als Unternehmen unter ethisch korrektem Verhalten versteht, und sie machen klar, dass sich das Unternehmen an Recht und Gesetz hält und Korruption keine Chance gibt. Diese Grundsätze münden in organisatorischen Maßnahmen, die unternehmensweit gelten und bindend sind.

2019 wurde die Corporate Governance durch die Stelle eines Managers für Compliance und interne Kontrollsysteme gestärkt und eine Leitlinie Interne Kontrollsysteme (IKS) durch die Geschäftsleitung verabschiedet. Die Leitlinie beschreibt das Zielbild sowie verbindliche Standards für eine wirksame und regelkonforme Ausgestaltung interner Kontrollsysteme. Seit 2010 ist bei 50Hertz eine Richtlinie in Kraft, die das Hinweisgebersystem regelt und die Etablierung eines internen Compliance-Ausschusses sowie eines externen Ombudsmanns vorschreibt. Der Compliance-Ausschuss besteht aus je einem Mitglied aus den Bereichen Recht und Personal sowie dem Compliance-Koordinator. Einmal jährlich berichtet der Ombudsmann dem Compliance-Ausschuss schriftlich über seine Inanspruchnahme und die Anzahl der erhaltenen Hinweise. Gibt der Ombudsmann einen begründeten Hinweis an 50Hertz weiter, wird umgehend der Compliance-Ausschuss einberufen, der sich mit dem entsprechenden Fall befasst und gegebenenfalls weitere unternehmensinterne Schritte einleitet. Der Ausschuss erstattet der Geschäftsleitung von 50Hertz einmal jährlich sowie anlassbezogen Bericht. Derzeit prüft 50Hertz, ob das bestehende System auf weitere Bereiche, wie beispielsweise Antidiskriminierung und menschenrechtliche Sorgfaltspflicht anwendbar ist. Im Jahr 2019 ist beim Ombudsmann kein Korruptionshinweis eingegangen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine signifikanten Bußgelder gegen 50Hertz rechtskräftig verhängt, die in Verbindung mit der allgemeinen Geschäftstätigkeit oder mit Projekten im Leitungsbau oder dem Betrieb stehen. Zur Abgrenzung von Ordnungswidrigkeiten wurde die Berichtsschwelle bei 25.000 Euro gesetzt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

50Hertz richtet sein Handeln stets an geltendem Recht aus. Die Geschäftstätigkeit unterliegt zahlreichen nationalen und europarechtlichen Regelungen. Die nachfolgenden wesentlichen Gesetze und europäischen Verordnungen und Richtlinien geben den Rahmen für die Geschäftstätigkeit vor:

• das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
• das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG)
• das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgelte (NEMog)
• das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
• das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
• das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
• das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
• die Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union (EU)
• die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und
• die Vogelschutz-Richtlinie der EU.

Politische Einflussnahme

GRI 102-16, GRI 415-1

Da sich Aktivitäten des Gesetzes- oder Verordnungsgebers stark auf die Geschäftstätigkeit von 50Hertz auswirken, bringt das Unternehmen Positionen transparent und öffentlich einsehbar in den politischen Prozess ein. Zuständig hierfür ist der Bereich Kommunikation & Politik. Diese politische Kommunikation wird auf verantwortungsvolle Art und Weise betrieben und verzichtet auf Parteispenden. Es wurden ethische Grundsätze zur politischen Interessensvertretung formuliert. Die unternehmensweit gültige und mit der Geschäftsführung abgestimmte Orientierungshilfe zu Handlungsweisen im politischen Umfeld regelt dies. Festgehalten ist, dass 50Hertz keinerlei Spenden an Politiker, Parteien oder politische Institutionen leistet und bei Sponsoring auf die angemessene Gegenleistung sowie auf Ausgewogenheit achtet. Die Verantwortung für Zuwendungen an parteinahen Stiftungen und Vereine ist zentral im Bereich Kommunikation & Politik verankert. Zusammen mit spezifischen Trainingsprogrammen stellt 50Hertz auf diese Art sicher, dass die gesellschafts- und energiepolitisch aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kommunikation und ihr Handeln an klar definierten Grundsätzen ausrichten. Darüber hinaus ist 50Hertz im EU Transparency Register eingetragen und bekennt sich zu dessen Code of Conduct. Im Jahr 2019 hat 50Hertz keine Spenden an Politiker oder politische Parteien geleistet.

Antikorruption

GRI 205-2

Darüber hinaus schult 50Hertz regelmäßig alle am Einkaufsprozess beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Themen Grundlagen der Beschaffung, Anti-Korruption und regelkonformes Verhalten. Seit 2016 wurden 23 Schulungen für 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unternehmensweit standortübergreifend abgehalten. Für Mitarbeitende auf Führungsebene, des Einkaufs sowie in der Projektleitung wurden die Schulungen im Bereich Compliance und Antikorruption im Jahr 2019 abgeschlossen. Weitere Schulungen finden bei Bedarf, zum Beispiel für neue Mitarbeitende statt.

Risikomanagement

GRI 102-30, GRI 102-11

Im Rahmen des systematischen Risikomanagements erfasst und bewertet 50Hertz regelmäßig die folgenden Risikofelder:

  • Schutz von Leib und Leben
  • Gewinn & Verlust
  • Liquidität
  • Reputation
  • Versorgungssicherheit.

Das Ziel von 50Hertz ist es, bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden, Risikopositionen – soweit sinnvoll – möglichst zu reduzieren und das Risiken-Chancen-Profil zu optimieren. Eine Risikorichtlinie gibt vor, wie Risiken quartalsweise systematisch ermittelt, erfasst, bewertet und überwacht werden. Einmal jährlich findet eine Risikokonferenz statt, in der alle Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter (zweite Führungsebene) als Risikoeigner sowie der Risikomanager zusammen mit der Geschäftsleitung über die bedeutendsten Risiken und über risikobezogene Themen diskutieren. Im Nachhaltigkeitskontext sind verschiedene Risiken den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG) zugeordnet. Dies sind beispielsweise Risiken der Arbeitssicherheit, von Umweltschäden sowie im Bereich der Datensicherheit und Transparenz. 50Hertz entwickelt sein Management von ESG-Risiken ständig weiter. So wird in der Risikokonferenz im Februar 2020 erstmalig ein gesondertes Cluster dieser Risiken thematisiert und es ist geplant, mit relevanten Bereichen des Unternehmens mögliche Klimaauswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von 50Hertz anhand langfristiger Szenariorahmen zu betrachten. Auf der Projektmanagementebene wurde ein integrierter Prozess zur verknüpften Planung von Termin-, Budget- und Risikomanagement installiert.

Sicherheit

GRI Sektorenangabe Katastrophen-/Notfallplanung und Maßnahmen zur Katastrophenhilfe

Als Betreiber kritischer Infrastruktur ist 50Hertz durch das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, Informationssicherheit zu gewährleisten. Dabei sind Verarbeitung, Speicherung und Kommunikation von Informationen so zu gestalten, dass die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Informationen und der Systeme in ausreichendem Maß sichergestellt werden.

Das Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 wurde 2019 rezertifiziert. Durch den etablierten Sicherheitsprozess werden IT-Risiken systematisch erhoben und behandelt. Im Berichtsjahr wurden keine gezielten Cyber-Angriffe auf 50Hertz registriert oder Schäden durch Informationssicherheitsvorfälle verzeichnet.

Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und auch in Hinblick auf zukünftige Digitalisierungsprojekte wurde das Datenschutzmanagementsystem (DSMS) aktualisiert und die Position des Datenschutzmanagers geschaffen. Gemeinsam mit dem externen Datenschutzbeauftragten bilden sie das Datenschutz-Team bei 50Hertz und entwickeln das Managementsystem beständig weiter. Dazu gehörte auch ein Schulungs- und Sensibilisierungsprogramm für alle internen und externen Mitarbeitenden. Verantwortliche, direkte Ansprechpartner in den Fachabteilungen wurden gesondert ausführlich geschult. 

Für 50Hertz hört Sicherheit nicht an den Unternehmensgrenzen auf. So werden u.a. in regelmäßigen Krisenstabsübungen das Krisenmanagement sowie die Krisenkommunikation mit internen und externen Stakeholdern trainiert. Hierbei werden nicht nur die bestehenden Strukturen, Prozesse und Meldewege überprüft und kontinuierlich verbessert, sondern auch die Fähigkeiten der Krisenstabsmitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter intensiv geschult, unter besonderen Belastungen mit unerwarteten Ereignissen umzugehen und schnelle und geeignete Entscheidungen zur Krisenbewältigung zu treffen. Diese und weitere Maßnahmen dienen dem Ziel, die Widerstandfähigkeit von 50Hertz fortlaufend ganzheitlich zu erhöhen. Neben dem Schulungskonzept für sämtliche Mitglieder des Krisenstabs gehören dazu auch die Überprüfung der Objektschutzkonzepte sowie die Weiterentwicklung der generellen Unternehmenssicherheit.

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