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Nachhaltigkeit/Nachhaltigkeit/Grundsätze und Strategie/Menschenrechte

Menschenrechte

GRI 205-1, GRI 308-1, GRI 308-2, GRI 414-1

Menschenrechte und Sorgfaltspflichten

50Hertz bekennt sich zu seiner Verantwortung in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und respektiert selbstverständlich das Recht auf Privatsphäre, persönliche Sicherheit, Meinungsfreiheit sowie Eigentumsrechte von Beschäftigten wie auch von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Kunden. 50Hertz übernimmt des Weiteren Verantwortung für die Einhaltung sozialer Standards in der Lieferkette. Aus diesem Grund ist 50Hertz nicht nur Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen, sondern fühlt sich ebenso den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verpflichtet. Diesen Anspruch unterstreicht nicht zuletzt unsere Grundsatzerklärung Menschenrechtsstrategie nach Maßgabe der gesetzlich geforderten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) sowie der Elia Group Code of Ethics.

Um sicherzustellen, dass sich auch die Geschäftspartner an international gültige Regeln zu Menschenrechten – wie beispielsweise das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit – halten, sind Nachhaltigkeit und Ethik essenzielle Bestandteile der Lieferanten- und Dienstleisterbewertung. Lieferanten der Elia Group bekennen sich in der Zusammenarbeit zu einem gemeinsamen, verbindlichen Supplier Code of Conduct (SCOC). Dieser ist Bestandteil aller Lieferantenverträge der Elia Group. Lieferanten müssen bei Angebotsabgabe den SCOC akzeptieren und werden verpflichtet diesen zu befolgen. Menschenrechte werden darüber hinaus in Klauseln der Allgemeinen Einkaufsbedingungen geregelt. Zusätzlich sind weitere Initiativen im Einkauf auf Gruppenebene geplant. Zum Beispiel werden zuerst strategische Lieferanten über einen externen Dienstleister zu Nachhaltigkeitsthemen, darunter auch die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, befragt und in einer Balanced Score Card erfasst. Darüber hinaus sensibilisiert 50Hertz in regelmäßigen Gesprächen für nachhaltiges Handeln und vermittelt so das Verständnis für die Einhaltung ethischer Grundsätze und Richtlinien einer nachhaltigen Entwicklung.

Alle Beschaffungen bei 50Hertz werden gemäß der jeweils gültigen Beschaffungsrichtlinie gemacht. Sie besagt, dass Beschaffungen (>100 T€) zentral über den Einkauf erfolgen. Eine mehrstufige Freigabestrategie verhindert Missbrauch und erhöht die Kontrolle. Das 4-Augenprinzip jederzeit gewährleistet. Die Beschaffungsrichtlinie, das Einkaufshandbuch und auch die Allgemeine Einkaufsbedingungen in den unterschiedlichen Fassungen bilden einen geregelten Rahmen, um Korruption an allen Standorten zu verhindern

Mehr zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und Meldeweg


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