GRI 405-1, GRI 405-2, SDG5, SDG8
Das Ziel gleiche Chancen für Männer und Frauen ist in der von 50Hertz unterzeichneten „Charta der Gleichstellung“ der IG BCE verankert.
Das Unternehmen fühlt sich dem „Fair Share“-Gedanken verpflichtet und strebt an, dass der Frauenanteil in den bei 50Hertz vorkommenden Berufsbildern genauso hoch ist, wie außerhalb des Unternehmens. Zum 31.12.2019 betrug der Anteil von Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene unter der Geschäftsführung 11 Prozent, in der dritten Führungsebene 16 Prozent, im Aufsichtsrat 17 Prozent und in der Geschäftsleitung 20 Prozent. Die firmeninterne Initiative „50:50 – das Frauennetzwerk“ hat sich zum Ziel gesetzt, die Weiterentwicklung persönlicher und beruflicher Kompetenzen sowie die Präsenz und Einflussnahme von Frauen bei 50Hertz zu fördern. 2017 hat 50Hertz den ersten Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit in der Anlage zum Lagebericht abgegeben.
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat der 50Hertz Transmission bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 17 Prozent. In der erweiterten Geschäftsführung stieg der Frauenanteil gegenüber 0 Prozent am 31. Dezember 2018 auf 17 Prozent am 31. Dezember 2019.
Die Geschäftsführung der 50Hertz Transmission hatte am 7. August 2017 beschlossen, dass der Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene (Bereichs- und Abteilungsleiter) unterhalb der Geschäftsführung 10 Prozent und in der darunterliegenden dritten Führungsebene (Fachgebietsleiter) 16 Prozent. bis zum 30. Juni 2022 erreichen soll. Zum 31. Dezember 2019 wurde das Ziel von 10 Prozent auf der ersten und zweiten Führungsebene unter der Geschäftsführung mit knapp 11 Prozent leicht überschritten, während die Zielgröße auf der dritten Führungsebene mit 16 Prozent genau erreicht wurde.
Die Gewinnung und Förderung weiblicher Führungskräfte stellt einen wichtigen Bestandteil der 50Hertz Personalstrategie dar. Mittelfristig strebt die 50Hertz Transmission daher die Erreichung oder Überschreitung eines sogenannten „Fair Share“ gegenüber dem Talentmarkt an, das heißt eine repräsentative Abbildung des Frauenanteils, den es in den bei 50Hertz vorkommenden Berufsbildern außerhalb des Unternehmens gibt.
Vielfalt und Chancengleichheit bei 50Hertz zu fördern heißt auch, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die gleichen Chancen einzuräumen wie Kolleginnen und Kollegen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen. Mit dem Betriebsrat, dem Sprecherausschuss und der Schwerbehindertenvertretung wurde bereits 2013 eine Inklusionsvereinbarung getroffen. In ihr sind Maßnahmen festgeschrieben, um Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Arbeitsleben zu fördern. Ein internes Inklusionsteam ist dafür zuständig, diese Vereinbarung zu implementieren und zu begleiten. Im Geschäftsjahr betrug der Anteil schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Belegschaft 1,7 Prozent. Insgesamt waren im Berichtsjahr 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Einschränkungen im Unternehmen beschäftigt. In Abhängigkeit von den arbeitsplatzspezifischen Anforderungen in den kaufmännischen und technischen Bereichen soll die Quote künftig sukzessive weiter erhöht werden. Dazu besteht eine Kooperation mit dem Annedore-Leber-Berufsbildungswerk, die jungen Menschen mit Einschränkungen den Berufseinstieg erleichtern soll. Die erste Auszubildende konnte im Berichtsjahr in ein festes Ausbildungsverhältnis übernommen werden und eine weitere startete ihr Praktikum. Weiterhin wird eine Kooperation mit der AfB gGmbH zur Entsorgung von IT-Client-Hardware gepflegt, die als anerkanntes Inklusionsunternehmen behinderten Menschen einen Arbeitsplatz bietet und durch die Aufbereitung und Vermarktung von gebrauchten IT-Geräten einen Beitrag zur Vermeidung zusätzlicher CO2-Emissionen leistet.
Im Jahr 2019 gab es keine Fälle von Diskriminierung.