Corporate Social Responsibility (CSR)
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Nachhaltigkeit/Nachhaltigkeit-2020/Grundsätze und Strategie/Werte, Prinzipien, Standards und Verhaltenskodizes

Werte, Prinzipien, Standards und Verhaltenskodizes

Unsere Werte

GRI 102-16, GRI 102-17, GRI 102-19, GRI 102-20, GRI 102-26, GRI 102-32, GRI 102-33, GRI 206-1, GRI 307-1

Eine nachhaltig erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit bedeutet für 50Hertz, diese zum Wohle der Gesellschaft auszuführen. Das kommt bereits in der Unternehmensvision „Eine erfolgreiche Energiewende – für eine nachhaltige Welt“ zum Ausdruck, sowie in der 2020 neu gefassten Strategie „Von 60 auf 100 bis 2032 – neue Energie für eine starke Wirtschaft“. 50Hertz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Energiewende voranzutreiben und ganz konkret dazu beizutragen, im 50Hertz-Netzgebiet bereits im Jahr 2032 eine stabile Stromversorgung aus bilanziell 100 Prozent Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. In drei strategischen Säulen ist festgelegt, wie 50Hertz als Teil der Elia Group die dafür benötigte Infrastruktur auf effiziente Weise bereitstellt, dabei gesellschaftlichen Mehrwert erzielt und die Position seiner Kunden stärkt. Die teils gegenläufigen Ziele und Interessen von Stakeholdern gilt es, mit den Zielen und Interessen des Unternehmens bestmöglich in Einklang zu bringen. Größtmögliche Transparenz, die auch durch diesen Bericht zum Ausdruck kommt, bildet dafür die Grundlage.

Das Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung hat 50Hertz in seinem Nachhaltigkeitsleitbild und der Unternehmens-Charta zum Ausdruck gebracht. Dort wird festgehalten, dass in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung in Einklang mit den zehn Prinzipien des UN Global Compact gehandelt wird. Den Mitarbeitenden steht darüber hinaus eine übergreifende Unternehmensdokumentation zur Verfügung, die alle gültigen Leitlinien, Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Prozesshandbücher und Betriebsvereinbarungen beinhaltet und in das unternehmensweite Intranet integriert ist. Dieses Unternehmenshandbuch wurde 2020 grundlegend überarbeitet, aktualisiert, leichter verständlich und besser zugänglich gemacht. Die Unternehmens-Charta und -Richtlinien konkretisieren, was unter unternehmerisch korrektem Verhalten zu verstehen ist, und sie machen klar, dass sich alle Mitarbeitenden an Recht und Gesetz halten. Diese Grundsätze münden in organisatorische Maßnahmen, die unternehmensweit gelten und bindend sind. Im Berichtsjahr wurden keine signifikanten Bußgelder gegen 50Hertz rechtskräftig verhängt, die in Verbindung mit der allgemeinen Geschäftstätigkeit oder mit Projekten im Leitungsbau oder Betrieb stehen. Zur Abgrenzung von Ordnungswidrigkeiten wurde die Berichtsschwelle bei 25.000 Euro gesetzt.

Unter der Gesamtverantwortung der Geschäftsführung wurde ein Nachhaltigkeitszielbild definiert, eine Maßnahmen-Roadmap zur kontinuierlichen Verbesserung des nachhaltig-gesellschaftlichen Einflusses unseres Unternehmens und zum kontinuierlichen Ausbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung konzipiert.

Den Stellenwert eines kontinuierlichen Ausbaus des Nachhaltigkeitsmanagements verdeutlicht die Aufnahme in den jährlichen und jeweils für fünf Jahre gültigen Businessplan. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie werden Ziele, Indikatoren und Maßnahmen systematisch weiterentwickelt, überprüft und so in der Unternehmensstrategie verankert. Ein unternehmensweites, auf der ersten (Geschäftsführende) und zweiten Führungsebene (Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter) angesiedeltes Gremium (CSR-Board) steuert diese Entwicklung von der Maßnahmenentwicklung bis zur Berichterstattung unter dem Vorsitz des Geschäftsführers Finanzen und der Arbeitsdirektorin. Das CSR-Board kommt zweimal im Jahr zusammen, um sich über Ziele und Prozesse zu verständigen.

Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sowie die Erfassung von Kennzahlen obliegt den entsprechenden Bereichen des Unternehmens. Das Kernteam CSR tagt dazu vierteljährlich. Datenverantwortliche stellen Kennzahlen auf der zentralen Transparenzmanagementplattform unternehmensweit nachvollziehbar zur Verfügung. In der vierteljährlich aktualisierten Risikoanalyse sowie im Rahmen einer jährlichen Risikokonferenz werden Nachhaltigkeitsrisiken mit der Geschäftsleitung diskutiert und bewertet. Des Weiteren kommen in CSR-Kernbereichen zertifizierte Managementsysteme, wie ISO 45001 im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz und ISO 27001 im Informationssicherheitsmanagement, oder an anerkannte Standards angelehnte interne Managementsysteme, beispielsweise beim Umweltmanagement (nach ISO 14001) und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, (nach VDI 7000) zum Einsatz.

Governance

GRI 102-18, GRI 102-19, GRI 102-20

Durch verschiedene Vereinbarungen wurde die operative Führung des Konzerns der Eurogrid GmbH an die Geschäftsführung der 50Hertz delegiert.

Die Geschäftsführung von 50Hertz bestand im Geschäftsjahr 2020 aus fünf Mitgliedern: Stefan Kapferer (Vorsitzender der Geschäftsführung), Dr. Dirk Biermann (Geschäftsführer Märkte und Systembetrieb), Sylvia Borcherding (Geschäftsführerin Personal & Arbeitsdirektorin), Dr. Frank Golletz (Geschäftsführer Technik) und Marco Nix (Geschäftsführer Finanzen). Der Chief Digital Officer Michael von Roeder komplettiert die erweiterte Geschäftsleitung.

Die Verantwortlichkeiten und die Organisation des Nachhaltigkeitsmanagements sind klar verankert.

50Hertz richtet sein Handeln stets an geltendem Recht aus. Die Geschäftstätigkeit unterliegt zahlreichen nationalen und europarechtlichen Regelungen. Im Berichtsjahr sind insbesondere die folgenden Gesetze zu nennen, die einen besonderen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit zur Integration von Erneuerbaren Energien und somit auf den Bereich Nachhaltigkeit haben:

Das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung und Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz), das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG), das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), das Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG), der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften (BBPlG).

Rechtliche Rahmenbedingungen

50Hertz richtet sein Handeln stets an geltendem Recht aus. Die Geschäftstätigkeit unterliegt zahlreichen nationalen und europarechtlichen Regelungen. Die nachfolgenden wesentlichen Gesetze und europäischen Verordnungen und Richtlinien geben den Rahmen für die Geschäftstätigkeit vor:

• das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
• das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG)
• das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgelte (NEMog)
• das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
• das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
• das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
• das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
• die Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union (EU)
• die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und
• die Vogelschutz-Richtlinie der EU.

Die Unternehmenscharta und die Richtlinie Korruptionsprävention konkretisieren, was 50Hertz als Unternehmen unter ethisch korrektem Verhalten versteht, und sie machen klar, dass sich das Unternehmen an Recht und Gesetz hält und Korruption keine Chance gibt. Diese Grundsätze münden in organisatorischen Maßnahmen, die unternehmensweit gelten und bindend sind.

Seit 2010 ist bei 50Hertz eine Richtlinie in Kraft, die das Hinweisgebersystem regelt und die Etablierung eines internen Compliance-Ausschusses sowie eines externen Ombudsmanns vorschreibt. Der Compliance-Ausschuss besteht aus je einem Mitglied aus den Bereichen Recht und Personal sowie dem Compliance-Koordinator. Einmal jährlich berichtet der Ombudsmann dem Compliance-Ausschuss schriftlich über seine Inanspruchnahme und die Anzahl der erhaltenen Hinweise. Gibt der Ombudsmann einen begründeten Hinweis an 50Hertz weiter, wird umgehend der Compliance-Ausschuss einberufen, der sich mit dem entsprechenden Fall befasst und gegebenenfalls weitere unternehmensinterne Schritte einleitet. Der Ausschuss erstattet der Geschäftsleitung von 50Hertz einmal jährlich sowie anlassbezogen Bericht. Derzeit prüft 50Hertz, ob das bestehende System auf weitere Bereiche, wie beispielsweise Antidiskriminierung und menschenrechtliche Sorgfaltspflicht anwendbar ist. Im Jahr 2020 ist beim Ombudsmann kein Korruptionshinweis eingegangen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine signifikanten Bußgelder gegen 50Hertz rechtskräftig verhängt, die in Verbindung mit der allgemeinen Geschäftstätigkeit oder mit Projekten im Leitungsbau oder dem Betrieb stehen. Zur Abgrenzung von Ordnungswidrigkeiten wurde die Berichtsschwelle bei 25.000 Euro gesetzt.

Politische Einflussnahme

GRI 102-16, GRI 415-1

Da sich Aktivitäten der Gesetzes- oder Verordnungsgebenden stark auf die Geschäftstätigkeit von 50Hertz auswirken, bringt das Unternehmen Positionen transparent und öffentlich einsehbar in den politischen Prozess ein. Zuständig hierfür ist der Bereich Kommunikation & Politik. Diese politische Kommunikation wird auf verantwortungsvolle Art und Weise betrieben und verzichtet auf Parteispenden. Es wurden ethische Grundsätze zur politischen Interessensvertretung formuliert. Die unternehmensweit gültige und mit der Geschäftsführung abgestimmte Orientierungshilfe zu Handlungsweisen im politischen Umfeld regelt dies. Festgehalten ist, dass 50Hertz keinerlei Spenden an Politikerinnen, Politiker oder Parteien leistet und bei Sponsoring auf die angemessene Gegenleistung sowie auf Ausgewogenheit achtet. Die Verantwortung für Zuwendungen an parteinahe Stiftungen und Vereine ist zentral im Bereich Kommunikation & Politik verankert. Zusammen mit spezifischen Trainingsprogrammen stellt 50Hertz auf diese Art sicher, dass die gesellschafts- und energiepolitisch aktiven Mitarbeitenden ihre Kommunikation und ihr Handeln an klar definierten Grundsätzen ausrichten. Darüber hinaus ist 50Hertz im EU Transparency Register eingetragen und bekennt sich zu dessen Code of Conduct. Im Jahr 2020 hat 50Hertz keine Spenden an Politiker oder Politikerinnen oder politische Parteien geleistet.

Antikorruption

GRI 205-2, GRI 205-3

In einer Richtlinie Korruptionsprävention wird konkretisiert, was 50Hertz als Unternehmen unter ethisch korrektem Verhalten versteht und dass Korruption bei 50Hertz keine Chance hat. Diese Grundsätze münden in organisatorischen Maßnahmen, die unternehmensweit gelten und bindend sind. Die internen Kontrollsysteme (IKS) werden fortlaufend weiterentwickelt sowie Mitarbeitender unter anderem im Rahmen von Schulungen und Prozessgesprächen in definierten relevanten Unternehmensbereichen sensibilisiert.  Darüber hinaus schult 50Hertz regelmäßig die Mitarbeitenden in den Bereichen Regulierung, Steuern und Einkauf zu Antikorruption und regelkonformen Verhalten. Im Bereich Einkauf wurden seit 2016 beispielsweise 27 Schulungen für 332 Mitarbeitende unternehmensweit standortübergreifend abgehalten.

Für das Jahr 2021 ist ein umfassendes E-Learning zur Corporate Compliance-Themen und eine fortlaufend begleitende Kommunikation geplant. Die Identifikation und Analyse der relevanten Compliance-Risiken sowie die Überarbeitung des bestehenden Code of Ethics sollen dazu beitragen, das Corporate Compliance-Management wirksam weiterzuentwickeln und zu stärken. Im Berichtszeitraum gab es keine Korruptionsvorfälle.

Risikomanagement

GRI 102-30, GRI 102-11

Im Rahmen des systematischen Risikomanagements erfasst und bewertet 50Hertz regelmäßig die folgenden Risikofelder:

  • Schutz von Leib und Leben
  • Gewinn & Verlust
  • Liquidität
  • Reputation
  • Versorgungssicherheit.

Das Ziel von 50Hertz ist es, bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden, Risikopositionen – soweit sinnvoll – möglichst zu reduzieren und das Risiken-Chancen-Profil zu optimieren. Eine Risikorichtlinie gibt vor, wie Risiken quartalsweise systematisch ermittelt, erfasst, bewertet und überwacht werden. Einmal jährlich findet eine Risikokonferenz statt, in der alle Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter (zweite Führungsebene) als Risikoeigner sowie der Risikomanager zusammen mit der Geschäftsleitung über die bedeutendsten Risiken und über risikobezogene Themen diskutieren. Auf der Projektmanagementebene wurde ein integrierter Prozess zur verknüpften Planung von Termin-, Budget- und Risikomanagement installiert. Im Nachhaltigkeitskontext sind verschiedene Risiken den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG) zugeordnet. Dies sind beispielsweise Risiken der Arbeitssicherheit, von Umweltschäden sowie im Bereich der Datensicherheit und Transparenz. Auf Ebene der Elia Group wurde eine Initiative gestartet, die das Management von ESG-Risiken weiterentwickelt und Einfluss auf das 50Hertz Risikomanagement haben wird. 2021 ist geplant, eine Bewertung von Klimarisiken vorzunehmen und noch stärker in das Risikomanagement sämtlicher Unternehmen der Elia Group – also auch bei 50Hertz – zu integrieren.

Sicherheit

GRI Sektorenangabe Katastrophen-/Notfallplanung und Maßnahmen zur Katastrophenhilfe

Als Betreiber kritischer Infrastruktur ist 50Hertz durch das IT-Sicherheitsgesetz und das EnWG verpflichtet, auf Systemen, die für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit notwendig sind, Informationssicherheit zu gewährleisten. Dabei sind Verarbeitung, Speicherung und Kommunikation von Informationen so zu gestalten, dass die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Informationen und der kritischen Systeme in ausreichendem angemessenem Maß sichergestellt werden.

Das Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 “IT-Sicherheitskatalog gem. §11 Absatz 1a EnWG“ wurde 2020 rezertifiziert. Durch den etablierten Sicherheitsprozess werden IT Informationssicherheits-Risiken systematisch erhoben und behandelt. Im Berichtsjahr wurden keine gezielten Cyber-Angriffe auf 50Hertz registriert oder Schäden durch Informationssicherheitsvorfälle verzeichnet. In einem unabhängigen Audit für die Bewertung und Zertifizierung der Betriebssicherheit von Rechenzentren (angelehnt an DIN EN 56000) wurden die 50Hertz Rechenzentren auf Level 3 als “hochverfügbar“ ausgewiesen.  

Im Rahmen des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) wurde das bestehende E-Learning-Programm aktualisiert und interne sowie externe Mitarbeitende sensibilisiert und geschult.

Für 50Hertz hört Sicherheit nicht an den Unternehmensgrenzen auf. So werden u. a. in regelmäßigen Krisenstabsübungen das Krisenmanagement sowie die Krisenkommunikation mit internen und externen Stakeholdern trainiert. Hierbei werden nicht nur die bestehenden Strukturen, Prozesse und Meldewege überprüft und kontinuierlich verbessert, sondern auch die Fähigkeiten der Krisenstabsmitglieder sowie der Mitarbeitenden intensiv geschult, unter besonderen Belastungen mit unerwarteten Ereignissen besonnen umzugehen sowie schnelle und geeignete Entscheidungen zur Krisenbewältigung zu treffen. Diese und weitere Maßnahmen dienen dem Ziel, die Widerstandfähigkeit von 50Hertz fortlaufend ganzheitlich zu erhöhen. Neben dem Schulungskonzept für sämtliche Mitglieder des Krisenstabs gehören dazu auch die Überprüfung der Objektschutzkonzepte sowie die Weiterentwicklung der generellen Unternehmenssicherheit.

Im Berichtsjahr haben die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und Energinet aus Dänemark sowie die Betreiber des Steinkohlekraftwerks KNG Rostock einen Anfahrversuch zum Wiederaufbau des Netzes erfolgreich simuliert. Live getestet wurde die fiktive Situation nach einem Stromausfall in Kontinentaleuropa mit Spannungsvorgabe aus Dänemark. Dabei wurde unter realen Bedingungen erstmals ein Land-See-Kabel zwischen zwei Ländern - auch unter Nutzung von Offshore-Windenergie - zum Wiederanfahren eines Kraftwerkes eingesetzt. Derartige Anfahrversuche - auch Schwarzstarttests genannt - gehören zu den Netzwiederaufbauplänen von Übertragungsnetzbetreibern, die diese Fähigkeit in ihren jeweiligen Netzgebieten regelmäßig testen müssen, damit nach einem Stromausfall die Stromversorgung möglichst schnell wieder gewährleistet werden kann.

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