GRI 304-1, GRI 304-2, GRI 304-3, Sektorenangabe Biodiversität, GRI Sektorenangabe EN12 und EN13
50Hertz verfolgt den Grundsatz, den Einfluss der eigenen Aktivitäten auf die Natur und eine Einschränkung der biologischen Vielfalt so gering wie möglich zu halten. Bei der Planung von Projekten wird im Rahmen von Genehmigungsverfahren nicht nur auf die Wirtschaftlichkeit, die Belange der Bevölkerung oder die Technik geachtet, sondern stets auch der Schutz von Flora und Fauna berücksichtigt. Im Vorfeld solcher Verfahren finden Umweltverträglichkeitsprüfungen statt, um frühzeitig Konflikte im naturschutzfachlichen Bereich zu minimieren. Anschließend wird ein entsprechender Korridor ermittelt, in dem in einem weiteren Schritt der genaue Verlauf der Leitung verortet und festgelegt wird. Dabei werden auch Schutz- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (sogenannte Kompensationsmaßnahmen) identifiziert. All diese Untersuchungen werden gemeinsam mit externen Umweltplanern, Trassierungsexperten und gegebenenfalls mit weiteren Spezialistinnen und Spezialisten aus Wissenschaft und Naturschutz durchgeführt. Erst wenn dieser Gesamtprozess durchlaufen ist, kommt es zum Bauvorhaben – einschließlich externer ökologischer Baubegleitung. Baustelleneinrichtungen und Bauablauf werden so umgesetzt, dass auch die vorübergehenden Beeinträchtigungen der Natur minimiert, naturschutzrelevante Fristen und Vorgaben frühzeitig berücksichtigt und die im Auftrag von 50Hertz ausführenden Unternehmen für die ökologischen Aspekte ihres Handelns verpflichtet werden. Im Anschluss an die Maßnahme wird eine abschließende Prüfung durchgeführt.
Im Rahmen von “ActNow“ wurde 2020 ein Pilot zur Steigerung der Biodiversität in und rund um Umspannwerke gestartet. Er umfasste verschiedene Pilotmaßnahmen, wie beispielsweise Dachbegrünungen, Nisthilfen für Vögel und Unterkünfte für Insekten und die Vermeidung von Pflanzenschutzmitteln. Im Jahr 2021 wurde der Herbizidverzicht verbindlich für sämtliche Umspannwerke ab 2023 beschlossen. Alternative Methoden zur “Unkrautbekämpfung” wurden geprüft und bewertet. Weiterhin wurden für 15 Umspannwerke Potentialanalysen durchgeführt, die im Rahmen von Biotopkartierungen die Möglichkeiten eines Biodiversitätszuwachses in den einzelnen Standorten konkret aufzeigen. Diese Potentialanalysen ermöglichen eine gezielte Umsetzung der effizientesten Maßnahmen ab 2022.
Die Nutzung des Windes auf See zur Stromerzeugung ist enorm wichtig und unverzichtbar für den Klimaschutz. Gleichzeitig sind der Ausbau der Offshore-Windenergie und die zum Transport des Stromes notwenigen Seekabel am Meeresgrund mit Eingriffen in die Natur verbunden. Daher haben 18 Organisationen und Unternehmen, die in der Renewables Grid Initiative (RGI) zusammenarbeiten, 2020 als “Offshore Coalition“ eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet und veröffentlicht, wie trotz Windenergieausbau auf See die biologische Vielfalt des Ökosystems Meer erhalten bleiben kann. Über die von 50Hertz mitgezeichnete „Marine Grid Declaration“ hinaus – mit der RGI-Mitglieder im Jahr 2019 die Standards für die frühzeitige Einbindung von Anspruchsgruppen und für Natur- und Artenschutz beim Offshore-Netzausbau über die gesetzlichen Vorgaben hinaus festgelegt hatten – bekennt sich 50Hertz als Mitunterzeichnender der Absichtserklärung der „Offshore Coalition“ zur wachsenden Verantwortung in diesem sensiblen Umfeld.
GRI 304-2
Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besteht die Verpflichtung, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen bzw. so gering wie möglich zu halten (Vermeidungs- und Minimierungsgebot). Wo immer es sinnvoll ist, werden Leitungen mit bereits existierenden Freileitungen und anderen Infrastrukturen wie Bahntrassen und Autobahnen zusammengelegt und gebündelt. Um das Landschaftsbild nicht unnötig zu beeinträchtigen, werden die Strecken den Gegebenheiten der Landschaft angepasst. Wo Eingriffe unvermeidbar sind, nimmt 50Hertz Kompensationsmaßnahmen vor.
Diese lassen sich in sechs Kategorien einteilen: Pflanzmaßnahmen, Forstmaßnahmen, wasserbauliche Maßnahmen, Artenschutz, Rückbaumaßnahmen und sonstige Maßnahmen. Immer öfter kommen dabei regionale Ökopools zum Tragen. Ökopools sind Beteiligungen an Projekten anderer Organisationen sowie Ausgleichszahlungen, die umfassendere Maßnahmen als einzelne Ersatzpflanzungen ermöglichen und dadurch wirksamer, effizienter sowie nachhaltiger sind. Bei der Planung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen gilt für 50Hertz der Grundsatz, die betroffenen Gemeinden, Naturschutzbehörden, interessierte Bürgerinnen und Bürgern sowie Nichtregierungsorganisationen frühzeitig einzubinden. Im partnerschaftlichen Miteinander erarbeitet 50Hertz frühzeitig geeignete Vorhaben und schlägt diese im Zuge der Genehmigungsplanungen den Behörden vor. Ein Leitfaden für ein zielgerichtetes Kompensationsmanagement definiert die Handlungsfelder, die zur erfolgreichen Zulassung und Umsetzung der Maßnahmen nötig sind. Alle zwei Monate tagt eine interne Bewertungskommission, die über die Maßnahmen entscheidet. Die ausgewählten Maßnahmen werden in einem Liegenschaftskataster erfasst. Derzeit befinden sich 153 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im 50Hertz-Netzgebiet in Planung und Umsetzung sowie 684 in Unterhalt oder wurden abgeschlossen. Somit hat sich die Gesamtanzahl der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von 814 im Jahr 2020 auf 837 im Berichtsjahr erhöht.
Anpflanzungen von Baumalleen und -reihen, Hecken, Anlegen von Streuobstwiesen
Waldumbau, Erstaufforstungen
Teichrenaturierung, begradigte Flussläufe in Ursprungszustand versetzen, Anlage von Kleingewässern, Denaturierung von Fließ- und Stillgewässern
Entsiegelungen, Rückbau von Gebäuden in Außenbereichen von Gemeinden
Bau von Amphibienschutzanlagen, Nisthilfen, Fledermausquartieren, Reptilienlebensräumen, Artenschutztürmen
Verkabelung von Mittelspannungsleitungen
50Hertz leistet einen wichtigen Beitrag, die Ostsee für Mensch und Umwelt sicher zu machen. So gehört zu jeder Vorbereitung von Offshore-Projekten das Beräumen von Altlasten auf dem Grund der Ostsee, zum Beispiel auch Kampfmittel aus den vergangenen Weltkriegen. Für das Projekt Ostwind 2, dessen zwei Offshore-Windparks zukünftig rund 725 Megawatt erzeugen sollen, haben 2019 im Flachwasserbereich der Ostsee sowie an Land die ersten Räumungen und Bodenuntersuchungen begonnen. Als Kompensation für unvermeidliche Eingriffe in die Ostsee wird derzeit die Idee eines künstlichen Riffs geprüft. So könnte auf einer Fläche von 17 Hektar und in einer Wassertiefe von bis zu 40 Metern ein Beitrag zum vielfältigen Leben in der Ostsee entstehen.
Kompensationsmaßnahmen können zeitlich vorgelagert und ohne konkreten Eingriff durchgeführt, anerkannt und in ein Ökokonto eingebucht werden. 2019 haben die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt und 50Hertz den Grundstein für das nachhaltige Biotopverbundsystem im Sülzetal südwestlich von Magdeburg geschaffen. Dieses hat das Ziel, durch Aufwertung und Erhalt ökologisch wertvoller Flächen einen übergreifenden Biotopverbund zu etablieren. Hierfür hat die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt ein Ökokonto aufgelegt. Ziel des Biotopverbundes ist es, auf heute selten gewordenen Arealen artenreiche und blütenbunte Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Die Kooperation zeigt, dass Wirtschaft und Umwelt keine Gegensätze darstellen. Bei umsichtiger Planung ist es möglich in Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten naturschutzfachlich wertvolle Projekte umzusetzen, die sonst nur schwer oder gar nicht realisiert werden können.
50Hertz zahlt bereits seit 2017 auf das projektbezogene Ökokonto ein und erhält dafür Ökopunkte. Diese können im Rahmen später erforderlicher Kompensationsmaßnahmen, zum Beispiel bei der naturschutzfachlichen Kompensation des SuedOstLinks, eingesetzt werden.
GRI 304-3
Um eine Freileitung zu bauen, werden in der Regel Schneisen angelegt. Die Leiterseile brauchen wegen der notwendigen Sicherheitsabstände genügend Freiraum zu den Seiten und zum Boden. Insbesondere in Waldgebieten müssen auf diesen Trassen abschnittsweise und regelmäßig Bäume entfernt werden. Bäume und Sträucher bieten jedoch Lebensräume für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Deshalb ist das Ziel von 50Hertz, diese Naturräume langfristig so wenig wie möglich zu beeinträchtigen und die Biodiversität unter den Leitungen zu erhöhen. Bereits seit mehreren Jahren achtet 50Hertz auf ein sogenanntes “Ökologisches Trassenmanagement“ (ÖTM). In der regulären Trassenpflege werden auf mehr als zwei Dritteln der Waldkorridore im gesamten Netzgebiet ökologische Aspekte wie Einzelbaumentnahmen und Heidepflege berücksichtigt. Die in den letzten Jahren begonnenen Pilot-Aktivitäten im ÖTM auf Bestandstrassen, wie beispielsweise die Herstellung von Waldrändern oder die Anlage von artenreichen Wiesen und Weiden, sind nunmehr Teil einer Gesamtstrategie zur Erhöhung der biologischen Vielfalt. Derzeit wird eine Geodatenbank erstellt, die alle Aktivitäten in Leitungstrassen, die zur Erhöhung der biologischen Vielfalt beitragen, darstellt und strukturiert, um so eine valide Grundlage zur gezielten weiteren Vorgehensweise zu schaffen. Aktuell sind bereits knapp 100 Trassenabschnitte in dieser Datenbank erfasst. Die Geodatenbank stellt zusätzlich den räumlichen Bezug zwischen Waldschneisen und den Schutzgebieten im 50Hertz Netzgebiet her. Basierend auf dieser Zuordnung ist es 50Hertz möglich, einen Beitrag zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zu leisten. Die im Mai 2020 offiziell verabschiedete Biodiversitätsstrategie sieht die Integration ökologischer Korridore als Teil eines echten transeuropäischen Naturschutznetzes und somit als eine zentrale Verpflichtung zur Verbesserung der Biodiversität.
95%ökologisches Trassenmanagement bis 2030
Im Rahmen der Nachhaltigkeits-Roadmap ActNow hat sich 50Hertz das Ziel gesetzt, auf 95 Prozent der geeigneten Trassen bis 2030 ökologisches Trassenmanagement einzuführen. Um die Themenfelder Biodiversität und ÖTM zukünftig weiterzuentwickeln, haben wir gemeinsam mit externen Stakeholdern, zum Beispiel Naturschutzorganisationen und Hochschulen, einen Dialog zu diesen speziellen Themenfeldern gestartet.
GRI Sektorenangabe EN12
Höchstspannungsleitungen beeinträchtigen die Vogelwelt. Deshalb unternimmt 50Hertz auch beim Vogelschutz große Anstrengungen zur Minimierung negativer Auswirkungen.
Dazu wurde in den vergangenen Berichtsjahren eine umfangreiche Studie mit dem Landesumweltamt Brandenburg durchgeführt und gemeinsam mit den Experten der Renewables Grid Initiative (RGI) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) ausgewertet. Ziel ist es, Leitungen mit einem erhöhten Kollisionsrisiko für Vögel zu identifizieren und mit Vogelschutzmarkern auszustatten. 2020 wurden so weitere 30 Leitungskilometer im ornithologisch höchst wertvollen Havelländischen Luch im Rahmen einer freiwilligen Artenschutzmaßnahme mit Klappmarkern nachgerüstet. Derzeit sind auf rund 368 Kilometer Freileitung Vogelschutzmarker montiert.
Auf 368 km Freileitung Vogelschutzmarker montiert.
Zur Vorbereitung weiterer Projekte wurden im Berichtsjahr 6 Bestandsleitungen mit 122 km, die durch ornithologisch sensible Gebiete verlaufen, auf die technische Machbarkeit für die Nachrüstung von Vogelschutzmarkern geprüft.
GRI 306-5
50Hertz bekennt sich zu einem effektiven Gewässerschutz. Es ist geplant die unternehmensweiten verwaltungsbedingten und technischen Wasserverbräuche zu erheben, zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen abzuleiten. Der Fokus liegt darauf, bei Leitungs- und Umspannwerksprojekten die Wasserhaltung im Boden besonders zu berücksichtigen sowie Wasser- und Bodenverschmutzungen durch gefährdende Stoffe zu verhindern. So werden ölgefüllte Anlagen, wie Transformatoren oder Generatoren, ständig überwacht. Unter den ölgefüllten Anlagen in Umspannwerken an Land und auf See befinden sich zum Schutz der Umwelt aufwendige Konstruktionen, damit keine Tropfverluste in den Erdboden oder den Wasserkreislauf gelangen. Die Anlagen werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf saniert oder erneuert. Der Umgang und die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen werden durch regelmäßige Kontrollen sowie sensibilisierte Mitarbeitende sichergestellt. Abwasser darf nur eingeleitet werden, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt und es regelmäßig auf Schadstofffreiheit überprüft wurde. Beim Gewässerschutz haben für 50Hertz das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Anlagenverordnung (AwSV) Bedeutung. Die Gewässerschutzbeauftragten kontrollieren, beraten und unterstützen die Verantwortlichen und Mitarbeitenden. Unsere Mitarbeiter*innen werden regelmäßig oder anlassbezogen unterwiesen.
Für den Fall einer Leckage von wassergefährdenden Stoffen setzt 50Hertz zahlreiche präventive Maßnahmen um. Neben vertraglich gebundenen Dienstleistern steht in allen Umspannwerken und Verwaltungsstandorten ausreichend Material zur Schadensabwehr zur Verfügung. In 2021 wurde ein erweiterter Standard an vorzuhaltenden Materialien installiert. Dieser besteht aus einer mobilen Box und beinhaltet ein natürliches Bindemittel, Auffangwannen sowie verschiedenes Aufsaug- und Entsorgungsequipment. Jegliche Abweichungen von bestehenden Prozessen als auch Verunreinigungen werden bei 50Hertz in einem Ereignisbericht aufgenommen, die Ursachen ermittelt und bewertet sowie Verbesserungsmaßnahmen festgelegt.
Bei den Aktivitäten der 50Hertz auf See wird der Schutz der Ostsee durch eine Vielzahl von Maßnahmen sichergestellt. So wird beispielsweise bereits bei der Planung von Offshore-Plattformen darauf geachtet, dass keine wassergefährdenden Stoffe ins Meer gelangen und möglichst Geräte mit biologisch leicht abbaubaren Hydraulikölen eingesetzt werden.