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Nachhaltigkeit/Nachhaltigkeit 2019/Umwelt/Naturschutz und Artenvielfalt

Naturschutz und Artenvielfalt

GRI 306-5, GRI 304-2, GRI 304-3, GRI Sektorenangabe Biodiversität, EN12, EN13

50Hertz verfolgt den Grundsatz, den Einfluss auf die Natur und eine Einschränkung der biologischen Vielfalt so gering wie möglich zu halten. Bei der Planung von Projekten wird im Rahmen von Genehmigungsverfahren nicht nur auf die Wirtschaftlichkeit, die Belange der Bevölkerung oder die Technik geachtet, sondern stets auch der Schutz von Flora und Fauna berücksichtigt. Im Vorfeld solcher Verfahren finden Umweltverträglichkeitsprüfungen statt, um frühzeitig Konflikte im naturschutzfachlichen Bereich zu minimieren. Anschließend wird ein entsprechender Korridor ermittelt, in dem in einem weiteren Schritt der genaue Verlauf der Leitung verortet und festgelegt wird. Dabei werden auch Schutz- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (sogenannte Kompensationsmaßnahmen) identifiziert. All diese Untersuchungen werden gemeinsam mit externen Umweltplanern, Trassierungsexperten und gegebenenfalls mit weiteren Spezialisten aus Wissenschaft und Naturschutz durchgeführt. Erst wenn dieser Gesamtprozess durchlaufen ist, kommt es zum Bauvorhaben – einschließlich externer ökologischer Baubegleitung. Baustelleneinrichtungen und Bauablauf werden so umgesetzt, dass auch die vorübergehenden Beeinträchtigungen der Natur minimiert, naturschutzrelevante Fristen und Vorgaben frühzeitig berücksichtigt und die im Auftrag von 50Hertz ausführenden Unternehmen für die ökologischen Aspekte ihres Handelns verpflichtet werden. Im Anschluss an die Maßnahme wird eine abschließende Prüfung durchgeführt.

 

768

 
  Derzeit befinden sich 202
Kompensationsmaßnahmen im
50Hertz-Netzgebiet in Planung
sowie 566 in Realisierung und
Unterhalt.
 
Im 50Hertz Netzgebiet gibt es viele unterschiedliche Schutzzonen, die in einem Kataster erfasst sind. In der Grafik sind die FFH-Schutzgebiete, Nationalparks und Bioshären Reservate dargestellt. Darüber hinaus befinden sich im Netzgebiet zum Beispiel auch viele Vogelschutzgebiete, deren Schutz beim Bau einer Leitung berücksichtigt wird.
Kompensationsmaßnahmen

Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besteht die Verpflichtung, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen bzw. so gering wie möglich zu halten (Vermeidungs- und Minimierungsgebot). Wo immer es sinnvoll ist, werden Leitungen mit bereits existierenden Freileitungen und anderen Infrastrukturen wie Bahntrassen und Autobahnen zusammengelegt und gebündelt. Um das Landschaftsbild nicht unnötig zu beeinträchtigen, werden die Strecken den Gegebenheiten der Landschaft angepasst. Wo Eingriffe unvermeidbar sind, nimmt 50Hertz Kompensationsmaßnahmen vor. Diese lassen sich in sechs Kategorien einteilen: Pflanzmaßnahmen, Forstmaßnahmen, wasserbauliche Maßnahmen, Artenschutz, Rückbaumaßnahmen und sonstige Maßnahmen. 

Bei der Planung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen gilt für 50Hertz der Grundsatz, die betroffenen Gemeinden, Naturschutzbehörden, interessierte Bürger und Nichtregierungsorganisationen frühzeitig einzubinden. Im partnerschaftlichen Miteinander erarbeitet 50Hertz frühzeitig geeignete Vorhaben und schlägt diese im Zuge der Genehmigungsplanungen den Behörden vor. Immer öfter kommen dabei regionale Öko-Pools zum Tragen. Öko-Pools sind Beteiligungen an Projekten anderer Organisationen sowie Ausgleichszahlungen, die umfassendere Maßnahmen als einzelne Ersatzpflanzungen ermöglichen und dadurch wirksamer, effizienter sowie nachhaltiger sind. 

Ein Leitfaden für ein zielgerichtetes Kompensationsmanagement definiert die Handlungsfelder, die zur erfolgreichen Zulassung und Umsetzung der Maßnahmen nötig sind. Alle zwei Monate tagt eine interne Bewertungskommission, die über die Maßnahmen entscheidet. Die ausgewählten Maßnahmen werden in einem Liegenschaftskataster erfasst. Derzeit befinden sich 202 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im 50Hertz-Netzgebiet in Planung sowie 566 in Realisierung und Unterhalt oder wurden abgeschlossen. Somit hat sich die Gesamtanzahl der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von 710 im Jahr 2019 auf 768 im Berichtsjahr erhöht.

Beispiele für Kompensationsmaßnahmen

Pflanzmaßnahmen

Anpflanzungen von Baumalleen und -reihen, Hecken, Anlegen von Streuobstwiesen

Forstmaßnahmen

Waldumbau, Erstaufforstungen

Wasserbauliche Maßnahmen

Teichrenaturierung, begradigte Flussläufe in Ursprungszustand versetzen, Anlage von Kleingewässern, Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern

Rückbaumaßnahmen

Entsiegelungen, Rückbau von Gebäuden in Außenbereichen von Gemeinden

 
Artenschutz

Bau von Amphibienschutzanlagen, Nisthilfen, Fledermausquartieren, Reptilienlebensräumen, Artenschutztürmen

Sonstige

Verkabelung von Mittelspannungsleitungen

Kompensationsmaßnahmen in der Ostsee

50Hertz leistet einen wichtigen Beitrag, die Ostsee für Mensch und Umwelt sicher zu machen. So gehört zu jeder Vorbereitung von Offshore-Projekten das Beräumen von Altlasten auf dem Grund der Ostsee, zum Beispiel auch Kampfmittel aus den vergangenen Weltkriegen. Für das Projekt Ostwind 2, dessen zwei Offshore-Windparks zukünftig rund 725 Megawatt erzeugen sollen, haben 2019 im Flachwasserbereich der Ostsee sowie an Land die ersten Räumungen und Bodenuntersuchungen begonnen. Als Kompensation für unvermeidliche Eingriffe in die Ostsee wird derzeit die Idee eines künstlichen Riffs geprüft. So könnte auf einer Fläche von 17 Hektar und in einer Wassertiefe von bis zu 40 Metern ein Beitrag zum vielfältigen Leben in der Ostsee entstehen.

Ökokontierung

Kompensationsmaßnahmen können zeitlich vorgelagert und ohne konkreten Eingriff durchgeführt, anerkannt und in ein Ökokonto eingebucht werden. 2019 haben die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt und 50Hertz den Grundstein für das nachhaltige Biotopverbundsystem im Sülzetal südwestlich von Magdeburg geschaffen. Dieses hat das Ziel, durch Aufwertung und Erhalt ökologisch wertvoller Flächen einen übergreifenden Biotopverbund zu etablieren. Hierfür hat die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt ein Ökokonto aufgelegt. Ziel des Biotopverbundes ist es, auf heute selten gewordenen Arealen artenreiche und blütenbunte Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Die Kooperation zeigt, dass Wirtschaft und Umwelt keine Gegensätze darstellen. Bei umsichtiger Planung ist es möglich in Zusammenhang mit Infrastrukturprojekten naturschutzfachlich wertvolle Projekte umzusetzen, die sonst nur schwer oder gar nicht realisiert werden können.

50Hertz zahlt bereits seit 2017 auf das projektbezogene Ökokonto ein und erhält dafür Ökopunkte. Diese können im Rahmen später erforderlicher Kompensationsmaßnahmen, zum Beispiel bei der naturschutzfachlichen Kompensation des SuedOstLinks, eingesetzt werden.

Ökologisches Schneisenmanagement

Ökologisches Schneisenmanagement

Um eine Freileitung in Waldgebieten zu bauen, werden in der Regel Schneisen angelegt. Die Leiterseile brauchen wegen der notwendigen Sicherheitsabstände genügend Freiraum zu den Seiten und zum Boden. Auf den Schneisen müssen deshalb abschnittsweise und regelmäßig Bäume entfernt werden. Bäume und Sträucher bieten jedoch Lebensräume für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Deshalb ist das Ziel von 50Hertz, diese Naturräume langfristig so wenig wie möglich zu beeinträchtigen und die Biodiversität unter den Leitungen zu erhöhen. Mit dem bereits 2010 in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Erfurt entwickelten „Ökologischen Schneisenmanagement“ (ÖSM) wird eine vorausschauende, eingriffsminimierende und ökologisch verträgliche Trassenplanung und -bewirtschaftung betrieben: Die Schneise unter einer Freileitung wird unter Berücksichtigung des sicheren Betriebs so gestaltet, dass dort wieder natürliche Habitate entstehen. Im Projektablauf entwickelt sich so eine biologisch diverse und wertvolle Schneise. 50Hertz wendet das ÖSM pflichtgemäß auf Neubautrassen an und darüber hinaus auf freiwilliger Basis bei Bestandstrassen. Im Berichtsjahr erfolgte eine intensive Untersuchung der verschiedenen, bereits gestarteten ÖSM-Projekte auf ihren Nutzen zur Biodiversität. Ziel der Überprüfung ist es, die effizientesten Maßnahmen zu identifizieren und zukünftig operativ umzusetzen.

  Maßnahmen Fläche in Hektar
1 Waldrand Kölziner Tannen 1,8 ha
2 Ökokonto Suckower Tannen 14 ha
3 Wildacker Bienenweide Schönwalde 5,6 ha
4 Biotoppflege NABU-Fläche 1,9 ha
5 Waldrand Ökokonto Hohenzieritz 2,5 ha
6 Waldrandgestaltung Streuobstwiese Satow 9,8 ha
7 Beweidung Mahlpfuhler Fenn 6 ha
8 Hohenbelliner Hecken 6 ha
9 NABU-Projekt Marzahner Fenn 1,8 ha
10 Biotoppflege Stadtwald Altlandsberg 25 ha
11 Wildblumenwiese Külsoer Mühle 0,4 ha
12 Waldrand Teiche Rochhauer Heide 13 ha
13 Waldränder Döbbener Heide 12,6 ha
14 Biotoppflege Landschaftsschutzgebiet Harz 3,2 ha
15 Pilotstrecke Hummelshain 9,1 ha
16 Pilotstrecke Oberweißbach 1,8 ha
17 Biotopgestaltung Ruppersdorf 1 ha
18  Hangbepflanzung Burkhardtsdorf 0,3 ha
19 Probefläche Wiesensaat 0,5 ha
 = 116,3 ha
Vogelschutz

Höchstspannungsleitungen beeinträchtigen die Vogelwelt. Deshalb unternimmt 50Hertz auch beim Vogelschutz große Anstrengungen zur Minimierung negativer Auswirkungen. Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse einer gemeinsam mit dem Landesumweltamt Brandenburg durchgeführten Studie ausgewertet. Im Rahmen eines Video-Monitorings eines mit Vogelschutzmarkern ausgestatteten Teilabschnitts einer Freileitung wurden bei über 100.000 Vorbeiflügen lediglich vier Unfälle verzeichnet. Diese Ergebnisse zeigen bereits eine Wirksamkeit von Vogelschutzmarkern, jedoch sind noch weitere Untersuchungen nötig, die Informationen zur Anbringung und Verortung der Marker sichern. Deshalb wurde das Datenmaterial den Expertinnen und Experten der Renewables Grid Initiative (RGI) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), die gemeinsam ein Vogelfundportal betreiben, zur weiteren Auswertung übergeben. Derzeit sind auf rund 300 Kilometer Freileitung Vogelschutzmarker montiert. 50Hertz plant für 2020 weitere Freileitungen auszustatten.

Gewässerschutz

50Hertz bekennt sich zu einem effektiven Gewässerschutz. Da die Geschäftstätigkeit von 50Hertz keinen signifikanten Wasserverbrauch zur Folge hat, liegt die Unternehmensverantwortung weniger darin, den Wasserverbrauch zu reduzieren, sondern vielmehr darin, bei Netz- und Umspannwerksprojekten die Wasserhaltung im Boden besonders zu berücksichtigen sowie Wasser- und Bodenverschmutzungen durch gefährdende Stoffe zu verhindern. So hat 50Hertz beispielsweise besondere Sicherungssysteme in Öl enthaltenden Anlagen eingebaut. Unter den Transformatoren in Umspannwerken befindet sich zum Schutz der Umwelt eine aufwändige Konstruktion, damit keine Tropfverluste in den Erdboden gelangen. Die Anlagen werden regelmäßig vom Wartungspersonal kontrolliert und bei Bedarf saniert oder erneuert. Abwasser darf nur eingeleitet werden, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt und es regelmäßig auf Schadstofffreiheit überprüft wurde. Beim Gewässerschutz hat für 50Hertz das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die länderspezifischen Anlagenverordnungen (VAwS) Bedeutung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Hinblick auf den umweltfreundlichen Betrieb der Anlagen geschult. Gewässerschutzbeauftragte wurden gezielt fortgebildet. Im Netzgebiet sind die Vorgaben nach WHG und VAwS vor allem relevant für die Küsten Mecklenburg-Vorpommerns. So verlaufen die drei Seekabel des Netzanschlussvorhabens Ostwind 1 ausgehend vom Cluster Westlich Adlergrund in südlicher Richtung an der Insel Rügen vorbei durch den Greifswalder Bodden bis zur Anlandung bei Lubmin.

Im Anlandungsbereich müssen sensible Naturschutzbereiche und wertvolle Biotope unterquert werden. Durch Anwendung des umweltverträglichen, grabenlosen Horizontalspülbohrverfahrens (HDD-Verfahren) verringert 50Hertz die Eingriffe in Flora und Fauna der Dünenlandschaft deutlich. Darüber hinaus leistet 50Hertz einen wichtigen Beitrag, die Ostsee für Mensch und Umwelt sicher zu machen. So gehört zu jeder Vorbereitung das Beräumen von Altlasten auf dem Grund der Ostsee, zum Beispiel auch Kampfmittel aus den vergangenen Weltkriegen. Für das Projekt Ostwind 2, dessen zwei Offshore-Windparks zukünftig rund 725 Megawatt erzeugen sollen, haben 2019 im Flachwasserbereich der Ostsee sowie an Land die ersten Räumungen und Bodenuntersuchungen begonnen. Als Kompensation für unvermeidliche Eingriffe in die Ostsee wird derzeit die Idee eines künstlichen Riffs geprüft. So könnte auf einer Fläche von 17 Hektar und in einer Wassertiefe von bis zu 40 Metern ein Beitrag zum vielfältigen Leben in der Ostsee entstehen. Im Berichtsjahr unterzeichnete 50Hertz die Marine Grid Declaration der Renewables Grid Initiative (RGI), die Standards für die frühzeitige Einbindung von Anspruchsgruppen und für Natur- und Artenschutz beim Offshore-Netzausbau über die gesetzlichen Vorgaben hinaus festlegt.

Marine Grid Declaration

50Hertz und Elia haben 2019 die Marine Grid Declaration der Renewables Grid Initiative (RGI) unterzeichnet, die Standards für die frühzeitige Einbindung von Anspruchsgruppen und für Natur und Artenschutz beim Offshore-Netzausbau festlegt – und zwar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Die Erklärung enthält konkrete Empfehlungen für den Bau von Offshore-Netzen und legt ein besonderes Augenmerk auf die frühzeitige Kommunikation mit den Interessenvertreter*innen. Der Schutz der Meeresumwelt ist dabei ein wichtiger Schwerpunkt. Darüber hinaus verpflichtet die Erklärung alle Unterzeichner zu einem verstärkten Austausch bewährter Praktiken.

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