GRI 205-1, GRI 308-1, GRI 308-2, GRI 414-1
50Hertz bekennt sich zu seiner Verantwortung in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und respektiert selbstverständlich das Recht auf Privatsphäre, persönliche Sicherheit, Meinungsfreiheit sowie Eigentumsrechte von Beschäftigten wie auch von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Kunden. 50Hertz übernimmt des Weiteren Verantwortung für die Einhaltung sozialer Standards in der Lieferkette. Aus diesem Grund ist 50Hertz nicht nur Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen, sondern fühlt sich ebenso den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verpflichtet. Unsere Grundsatzerklärung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstreicht unseren Anspruch.
Um sicherzustellen, dass sich auch die Geschäftspartner an international gültige Regeln zu Menschenrechten – wie beispielsweise das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit – halten, sind Nachhaltigkeit und Ethik essenzielle Bestandteile der Lieferanten- und Dienstleisterbewertung. Lieferanten der Elia Group bekennen sich in der Zusammenarbeit zu einem gemeinsamen, verbindlichen Supplier Code of Conduct (SCOC). Dieser ist Bestandteil aller Lieferantenverträge der Elia Group. Lieferanten müssen bei Angebotsabgabe den SCOC akzeptieren und werden verpflichtet diesen zu befolgen. Menschenrechte werden darüber hinaus in Klauseln der Allgemeinen Einkaufsbedingungen geregelt. Zusätzlich sind weitere Initiativen im Einkauf auf Gruppenebene geplant. Zum Beispiel sollen zukünftig zuerst strategische Lieferanten über einen externen Dienstleister zu Nachhaltigkeitsthemen, darunter auch die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, befragt und in einer Balanced Score Card erfasst werden. Das Projekt befindet sich derzeit in der Start-Phase und es werden im Laufe des Jahres 2022 erste Ergebnisse erwartet. Darüber hinaus sensibilisiert 50Hertz in regelmäßigen Gesprächen für nachhaltiges Handeln und vermittelt so das Verständnis für die Einhaltung ethischer Grundsätze und Richtlinien einer nachhaltigen Entwicklung.
Alle Beschaffungen bei 50Hertz werden gemäß der jeweils gültigen Beschaffungsrichtlinie gemacht. Sie besagt, dass Beschaffungen (>100 T€) zentral über den Einkauf erfolgen. Eine mehrstufige Freigabestrategie verhindert Missbrauch und erhöht die Kontrolle. Das 4-Augenprinzip jederzeit gewährleistet. Die Beschaffungsrichtlinie, das Einkaufshandbuch und auch die Allgemeine Einkaufsbedingungen in den unterschiedlichen Fassungen bilden einen geregelten Rahmen, um Korruption an allen Standorten zu verhindern
Auf Grundlage der im Nationalen Aktionsplan (NAP) verankerten Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht, führte 50Hertz eine Analyse der direkten und indirekten Lieferketten durch. Als Ergebnis konnten vier menschenrechtliche Risiken priorisiert werden:
• Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
• Umweltschutz und Gesundheit
• Anstellungs- und Arbeitsbedingungen
• Versammlungs- und Meinungsfreiheit
Die festgestellten Risiken untersuchte 50Hertz in einer tiefgehenden Analyse zur Wertschöpfungskette von Seekabeln. Seekabel kommen bei Offshore-Aktivitäten zum Einsatz und eignen sich aufgrund ihrer komplexen Lieferkette und ihres hohen Investitionsvolumens als Analysegegenstand. Bestandteil der Analyse sind Befragungen der direkten Lieferanten von 50Hertz, um die Risikopotentiale zurückliegender Schritte in der Wertschöpfungskette bestimmen, nachverfolgen und geeignete Maßnahmen ableiten zu können.