Corporate Social Responsibility (CSR)
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Nachhaltigkeit/Nachhaltigkeit/Grundsätze und Strategie/Werte, Prinzipien, Standards und Verhaltenskodizes

Werte, Prinzipien, Standards und Verhaltenskodizes

Unsere Werte

GRI 102-16, GRI 102-17, GRI 102-19, GRI 102-20, GRI 102-26, GRI 102-32, GRI 102-33, GRI 206-1, GRI 307-1

Eine nachhaltig erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit bedeutet für 50Hertz, diese zum Wohle der Gesellschaft auszuführen. Das kommt bereits in der Unternehmensvision „Eine erfolgreiche Energiewende – für eine nachhaltige Welt“ zum Ausdruck, sowie in der 2020 neu gefassten Strategie „100 Prozent bis 2032: Neue Energie für eine starke Wirtschaft“. 50Hertz hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Energiewende voranzutreiben und ganz konkret dazu beizutragen, im 50Hertz-Netzgebiet bereits im Jahr 2032 eine stabile Stromversorgung aus bilanziell 100 Prozent Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. In drei strategischen Säulen ist festgelegt, wie 50Hertz als Teil der Elia Group die dafür benötigte Infrastruktur auf effiziente Weise bereitstellt, dabei gesellschaftlichen Mehrwert erzielt und die Position seiner Kunden stärkt. Die teils gegenläufigen Ziele und Interessen von Stakeholdern gilt es, mit den Zielen und Interessen des Unternehmens bestmöglich in Einklang zu bringen. Größtmögliche Transparenz, die auch durch diesen Bericht zum Ausdruck kommt, bildet dafür die Grundlage.

Das Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung hat 50Hertz in seinem Nachhaltigkeitsleitbild und dem Ethik-Kodex der Elia Group zum Ausdruck gebracht. Dort wird festgehalten, dass in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung in Einklang mit den zehn Prinzipien des UN Global Compact gehandelt wird. Den Mitarbeitenden steht darüber hinaus eine übergreifende Unternehmensdokumentation zur Verfügung, die alle gültigen Leitlinien, Richtlinien, Arbeitsanweisungen, Prozesshandbücher und Betriebsvereinbarungen beinhaltet und in das unternehmensweite Intranet integriert ist. Dieses Unternehmenshandbuch wurde 2020 grundlegend überarbeitet, aktualisiert, leichter verständlich und besser zugänglich gemacht. Der Ethik-Kodex und Unternehmensrichtlinien konkretisieren, was unter unternehmerisch korrektem Verhalten zu verstehen ist, und sie machen klar, dass sich alle Mitarbeitenden an Recht und Gesetz halten. Diese Grundsätze münden in organisatorische Maßnahmen, die unternehmensweit gelten und bindend sind. Im Berichtsjahr wurden keine signifikanten Bußgelder gegen 50Hertz rechtskräftig verhängt, die in Verbindung mit der allgemeinen Geschäftstätigkeit oder mit Projekten im Leitungsbau oder Betrieb stehen. Zur Abgrenzung von Ordnungswidrigkeiten wurde die Berichtsschwelle bei 25.000 Euro gesetzt.

Unter der Gesamtverantwortung der Geschäftsführung wurde darüber hinaus eine Maßnahmen-Roadmap zur kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung  unseres Unternehmens und zum kontinuierlichen Ausbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung konzipiert.

Nachhaltigkeitsorganisation

GRI 102-18, GRI 102-19, GRI 102-20

Die Verantwortlichkeiten und die Organisation des Nachhaltigkeitsmanagements sind klar verankert.

Den Stellenwert eines kontinuierlichen Ausbaus des Nachhaltigkeitsmanagements verdeutlicht die Aufnahme in den jährlichen und jeweils für fünf Jahre gültigen Businessplan. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie werden Ziele, Indikatoren und Maßnahmen systematisch weiterentwickelt, überprüft und so in der Unternehmensstrategie verankert. Ein unternehmensweites, auf der ersten (Geschäftsführende) und zweiten Führungsebene (Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter) angesiedeltes Gremium (Sustainability Board) steuert diese Entwicklung von der Maßnahmenentwicklung bis zur Berichterstattung unter dem Vorsitz des Geschäftsführers Finanzen und der Arbeitsdirektorin. Das Sustainability Board kommt drei Mal im Jahr zusammen, um sich über Ziele und Prozesse zu verständigen.

Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sowie die Erfassung von Kennzahlen obliegt den entsprechenden Bereichen des Unternehmens. Das Kernteam CSR tagt dazu vierteljährlich. Datenverantwortliche stellen Kennzahlen auf der zentralen Transparenzmanagementplattform unternehmensweit nachvollziehbar zur Verfügung. In der vierteljährlich aktualisierten Risikoanalyse sowie im Rahmen einer jährlichen Risikokonferenz werden Nachhaltigkeitsrisiken mit der Geschäftsleitung diskutiert und bewertet. Des Weiteren kommen in CSR-Kernbereichen zertifizierte Managementsysteme, wie ISO 45001 im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz und ISO 14001 im Bereich Umweltmanagement, oder an anerkannte Standards angelehnte interne Managementsysteme, beispielsweise bei der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (nach VDI 7000), zum Einsatz.

Rechtliche Rahmenbedingungen

50Hertz richtet sein Handeln stets an geltendem Recht aus. Die Geschäftstätigkeit unterliegt zahlreichen nationalen und europarechtlichen Regelungen. Im Berichtsjahr sind insbesondere die folgenden Gesetze zu nennen, die einen besonderen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit zur Integration von Erneuerbaren Energien und somit auf den Bereich Nachhaltigkeit haben:

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes erhöht das Treibhausgasminderungsziel von 55 auf mindestens 65 Prozent bis 2030 sowie auf 88 Prozent bis 2040. Das Zieljahr der Netto-Treibhausgasneutralität wurde von 2050 auf 2045 vorgezogen. Konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung werden zukünftig durch einzelne Gesetze und Verordnungen sichergestellt. Diese werden auch die Geschäftstätigkeit von 50Hertz wesentlich beeinflussen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschreibt Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Die Lieferkette erstreckt sich ausgehend vom eigenen Geschäftsbereich, über die unmittelbaren bis zu den mittelbaren Zulieferern. Wichtige Bestandteile des Gesetzes sind eine Risikoanalyse und das entsprechende Management sowie ein Beschwerdemechanismus und eine transparente Berichterstattung. Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

50Hertz richtet sein Handeln stets an geltendem Recht aus. Die Geschäftstätigkeit unterliegt zahlreichen nationalen und europarechtlichen Regelungen. Die nachfolgenden wesentlichen Gesetze und europäischen Verordnungen und Richtlinien geben den Rahmen für die Geschäftstätigkeit vor:

• das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
• das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG)
• das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgelte (NEMog)
• das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
• das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
• das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
• das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
• die Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union (EU)
• die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU und
• die Vogelschutz-Richtlinie der EU.

Der gruppenweite Ethik-Kodex, die Grundsatzerklärung Menschenrechte und die Richtlinie Korruptionsprävention konkretisieren, was 50Hertz als Unternehmen unter ethisch korrektem Verhalten versteht, und sie machen klar, dass sich das Unternehmen an Recht und Gesetz hält und Korruption keine Chance gibt. Diese Grundsätze münden in organisatorischen Maßnahmen, die unternehmensweit gelten und bindend sind.

Korruptionsprävention

Seit 2010 ist bei 50Hertz eine Richtlinie in Kraft, die das Hinweisgebersystem regelt und die Etablierung eines internen Compliance-Ausschusses sowie eines externen Ombudsmanns vorschreibt. Der Compliance-Ausschuss besteht aus je einem Mitglied aus den Bereichen Recht und Personal sowie dem Compliance-Koordinator. Einmal jährlich berichtet der Ombudsmann dem Compliance-Ausschuss schriftlich über seine Inanspruchnahme und die Anzahl der erhaltenen Hinweise. Gibt der Ombudsmann einen begründeten Hinweis an 50Hertz weiter, wird umgehend der Compliance-Ausschuss einberufen, der sich mit dem entsprechenden Fall befasst und gegebenenfalls weitere unternehmensinterne Schritte einleitet. Der Ausschuss erstattet der Geschäftsleitung von 50Hertz einmal jährlich sowie anlassbezogen Bericht. Daneben existiert seit 2023 ein elektronischer Meldeweg, über den weitere Bereiche, wie beispielsweise Antidiskriminierung und menschenrechtliche Sorgfaltspflicht abgedeckt werden. 

Im Jahr 2023 ist beim Ombudsmann kein Korruptionshinweis eingegangen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine signifikanten Bußgelder gegen 50Hertz rechtskräftig verhängt, die in Verbindung mit der allgemeinen Geschäftstätigkeit oder mit Projekten im Leitungsbau oder dem Betrieb stehen. Zur Abgrenzung von Ordnungswidrigkeiten wurde die Berichtsschwelle bei 25.000 Euro gesetzt.

Politische Einflussnahme

GRI 102-16, GRI 415-1

Da sich Aktivitäten der Gesetzes- oder Verordnungsgebenden stark auf die Geschäftstätigkeit von 50Hertz auswirken, bringt das Unternehmen Positionen transparent und öffentlich einsehbar in den politischen Prozess ein. Zuständig hierfür ist der Bereich Kommunikation, Politik und Reputationsmanagement. Zur Bundestagswahl 2021 wurde beispielsweise das Positionspapier „Schneller mehr vom Richtigen tun“ veröffentlicht, das einen Überblick über die aus Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers dringend notwendigen energiepolitischen Weichenstellungen gibt. In einer gemeinsamen Roundtable-Initiative mit der Industriegewerkschaft IG BCE hat 50Hertz 2021 mit einer Vielzahl von Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft darüber diskutiert, wie der Ausstieg aus fossilen Energieträgern und der parallele Einstieg in klimaneutrales Wirtschaften gelingen kann. Die Ergebnisse dieser Diskussion sind im Resümee „Mit neuer Energie für starke Industriearbeitsplätze“ zusammengefasst. Weitere Informationen zur Roundtable-Initiative befinden sich im Abschnitt Stakeholder-Dialoge.  Zudem hat 50Hertz 2021 die Initiative “Gemeinsam. Schneller. Klimaneutral.” ins Leben gerufen und mit anderen Netzbetreibern, Energie- und Industrieunternehmen konkrete Vorschläge erarbeitet und im Dezember veröffentlicht, um den Ausbau der zum Transport des Stroms aus Erneuerbaren Energien notwendigen Stromnetze zu beschleunigen.

Die politische Kommunikation des Unternehmens wird auf verantwortungsvolle und transparente Art und Weise betrieben und verzichtet vollständig auf Parteispenden. Ethische Grundsätze zur politischen Interessensvertretung sind formuliert und Grundlage unseres Handelns. Eine unternehmensweit gültige und mit der Geschäftsführung abgestimmte detaillierte Orientierungshilfe regelt unsere Handlungsweisen im politischen Umfeld explizit. Festgehalten ist, dass 50Hertz keinerlei Spenden an Politikerinnen, Politiker oder Parteien leistet und bei Sponsoring auf die angemessene Gegenleistung sowie auf Ausgewogenheit achtet. Die Verantwortung für Zuwendungen an parteinahe Stiftungen und Vereine ist zentral im Bereich Kommunikation, Politik und Reputationsmanagement verankert. Zusammen mit spezifischen Trainingsprogrammen stellt 50Hertz auf diese Art sicher, dass die gesellschafts- und energiepolitisch aktiven Mitarbeitenden ihre Kommunikation und ihr Handeln an klar definierten Grundsätzen ausrichten. Darüber hinaus ist 50Hertz im EU Transparency Register eingetragen und bekennt sich zu dessen Code of Conduct. Zum 1. Januar 2022 tritt das am 25. März 2021 beschlossene Lobbyregistergesetz in Kraft. Das Lobbyregister soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken. Ziel ist es, mehr Transparenz bezüglich des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf diesen Prozess zu schaffen. Sobald der Eintrag in das deutsche Lobby-Register offiziell möglich ist, wird 50Hertz sämtliche geforderten Informationen dort hinterlegen.

Im Jahr 2021 hat 50Hertz keine Spenden an Politiker oder Politikerinnen oder politische Parteien geleistet.

Antikorruption

GRI 205-2, GRI 205-3

In einer Richtlinie Korruptionsprävention ist verankert, was 50Hertz als Unternehmen unter ethisch korrektem Verhalten versteht und dass Korruption bei 50Hertz keine Chance hat. Neben weiterführenden Vorgaben zu bestimmten Themenfeldern, beschreibt eine weitere Richtlinie den anonymen Meldeweg über einen externen Ombudsmann als fester Bestandteil des etablierten Hinweisgebersystems. In Ergänzung zu bedarfsorientierten Präsenzschulungen für Compliance, wurde im März 2021 erstmals unternehmensweit eine webbasierte Compliance-Schulung für die Mitarbeitenden eingeführt und mit einer hohen Teilnahmequote von fast 90% abgeschlossen. Im Frühjahr 2023 ist der nächste Durchlauf, der im regelmäßigen Turnus stattfindenden Schulung vorgesehen. Durch eine zunehmend engere Verzahnung von Governance, Risk und Compliance werden zudem die internen Kontrollsysteme (IKS) fortlaufend weiterentwickelt und immer stärker mit dem Risikomanagement verknüpft. So werden im Zuge der regelmäßigen Risikobetrachtung auch die jeweiligen Kontrollmechanismen entsprechend aktualisiert. Weitere Informationen zu Antikorruption im Einkaufsprozess im Kapitel Menschenrechte.

Im Berichtszeitraum gab es keine Korruptionsvorfälle.

Risikomanagement

GRI 102-30, GRI 102-11

Im Rahmen des systematischen Risikomanagements erfasst und bewertet 50Hertz regelmäßig die folgenden Risikofelder:

•             Schutz von Leib und Leben

•             Gewinn & Verlust

•             Liquidität

•             Reputation

•             Versorgungssicherheit.

Das Ziel von 50Hertz ist es, bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden, Risikopositionen – soweit sinnvoll – möglichst zu reduzieren und das Risiken-Chancen-Profil zu optimieren. Eine Risikorichtlinie gibt vor, wie Risiken quartalsweise systematisch ermittelt, erfasst, bewertet und überwacht werden. Einmal jährlich findet eine Risikokonferenz statt, in der alle Bereichsleiter*innen (zweite Führungsebene) als Risikoeigner sowie der Risikomanager zusammen mit der Geschäftsleitung über die bedeutendsten Risiken und über risikobezogene Themen diskutieren. Auf der Projektmanagementebene wurde ein integrierter Prozess zur verknüpften Planung von Termin-, Budget- und Risikomanagement installiert. Im Nachhaltigkeitskontext sind verschiedene Risiken den Bereichen Environmental, Social und Governance (ESG) zugeordnet. Dies sind beispielsweise Risiken der Arbeitssicherheit, von Umweltschäden sowie im Bereich der Datensicherheit und Transparenz. Auf Ebene der Elia Group wurde eine Initiative gestartet, die das Management von ESG-Risiken weiterentwickelt und Einfluss auf das 50Hertz Risikomanagement hat. In 2021 wurde beispielsweise auf Gruppenebene ein Risiko-Assessment zu physischen und klimabedingten Einflüssen vorgenommen. Die Ergebnisse sind in das länderspezifische Risikomanagement eingeflossen.

Sicherheit

GRI Sektorenangabe Katastrophen-/Notfallplanung und Maßnahmen zur Katastrophenhilfe

Als Betreiber kritischer Infrastruktur ist 50Hertz durch das IT-Sicherheitsgesetz und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, auf Systemen, die für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit notwendig sind, Informationssicherheit zu gewährleisten. Dabei sind Verarbeitung, Speicherung und Kommunikation von Informationen so zu gestalten, dass die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der Informationen und der kritischen Systeme in ausreichendem angemessenem Maß sichergestellt werden.

Das Informationssicherheitsmanagementsystem nach ISO 27001 “IT-Sicherheitskatalog gem. §11 Absatz 1a EnWG“ wurde 2020 rezertifiziert. Durch den etablierten Sicherheitsprozess werden Informationssicherheits-Risiken systematisch erhoben und behandelt. Im Berichtsjahr wurden keine gezielten Cyber-Angriffe auf 50Hertz registriert oder Schäden durch Informationssicherheitsvorfälle verzeichnet. In einem unabhängigen Audit für die Bewertung und Zertifizierung der Betriebssicherheit von Rechenzentren (angelehnt an DIN EN 56000) wurden die 50Hertz Rechenzentren auf Level 3 als “hochverfügbar“ ausgewiesen.

Im Rahmen des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) wurde das bestehende E-Learning-Programm aktualisiert und interne sowie externe Mitarbeitende sensibilisiert und geschult.

Für 50Hertz hört Sicherheit nicht an den Unternehmensgrenzen auf. So werden u. a. in regelmäßigen Krisenstabsübungen das Krisenmanagement sowie die Krisenkommunikation mit internen und externen Stakeholdern trainiert. Hierbei werden nicht nur die bestehenden Strukturen, Prozesse und Meldewege überprüft und kontinuierlich verbessert, sondern auch die Fähigkeiten der Krisenstabsmitglieder sowie der Mitarbeitenden intensiv geschult, unter besonderen Belastungen mit unerwarteten Ereignissen besonnen umzugehen sowie schnelle und geeignete Entscheidungen zur Krisenbewältigung zu treffen. Diese und weitere Maßnahmen dienen dem Ziel, die Widerstandfähigkeit von 50Hertz fortlaufend ganzheitlich zu erhöhen. Neben dem Schulungskonzept für sämtliche Mitglieder des Krisenstabs und des Einsatzteams gehören dazu auch die Überprüfung der Objektsicherheitskonzepte sowie der Ausbau des Sicherheitsnetzwerks.

In regelmäßigen Abständen werden bei 50Hertz sogenannte Schwarzstarts geprobt, um im Schwarzfall („Blackout“) die Energieversorgung innerhalb von kurzer Zeit wiederherzustellen. Diese Szenarien müssen regelmäßig mit den beteiligten Partnern trainiert werden: sowohl am Simulator, als auch in realen Netzwiederaufbauversuchen. Das sorgt zum einen für Sicherheit, wenn es denn zum Krisenfall kommt und ist zum anderen auch gesetzlich so vorgeschrieben.

Im Berichtsjahr wurde zum zweiten Mal der Netzwiederaufbau mit einem sogenannten Hochfahrnetz erfolgreich absolviert. Ein Hochfahrnetz besteht aus einer Netzinsel mit strategisch sinnvollen Umspannwerken, die gemeinsam durch eine schwarzstartfähige Einheit, in diesem Fall ein Pumpspeicherkraftwerk, zeitgleich unter Spannung gesetzt wird.

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