Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 50Hertz profitieren von einem familienfreundlichen Arbeitsumfeld und der Möglichkeit eine Work-Life-Balance zu schaffen. Um Müttern und Vätern die notwendige Flexibilität für die Kinderbetreuung zu geben, gilt unter anderem eine Betriebsvereinbarung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie regelt Fragen zu Elternzeit, Unterstützungsleistungen, flexiblen Arbeitszeiten, zu Sonderurlaub und Sabbaticals sowie beruflicher Förderung. Im 50Hertz Netzquartier befindet sich zudem eine Kindertagesstätte, die für den Nachwuchs der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen ist und auch Plätze für Kinder aus dem Umfeld des Quartiers bietet. Darüber hinaus wurde für kurzzeitige Betreuungsengpässe ein Eltern-Kind-Büro eingerichtet.
Das frühzeitige Erkennen und die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen sowie der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sind ebenfalls feste Bestandteile im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei 50Hertz. Zur Erreichung dieser Ziele gewährleistet 50Hertz eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge, in deren Vordergrund der individuelle Schutz und die individuelle Prävention von Gesundheitsgefahren stehen. Darüber hinaus stellt 50Hertz regelmäßig betriebsärztliche Sprechstunden, Schutzimpfungen und Beratungen zu Fragen der Ergonomie am Arbeitsplatz für alle Mitarbeitenden bereit. Eine qualifizierte externe Beratung steht den Beschäftigten im Falle von individuellen Belastungen, Konflikten oder Suchtproblematiken jederzeit vertraulich zur Verfügung. Weiterhin können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an verschiedenen öffentlichen Sportveranstaltungen, wie beispielsweise dem „Berliner Team-Staffel-Lauf“, dem „Rennsteig-Herbstlauf“ in Thüringen oder den Staffellauf Diehrhagen in Mecklenburg-Vorpommern, teilnehmen.
Gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) wurde eine Vereinbarung zur Förderung und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlossen. Sie schafft die Grundlage für personalpolitische Maßnahmen, mit denen den Auswirkungen des demografischen Wandels begegnet werden soll. Das Ziel: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ihre Tätigkeiten ohne Einschränkungen bis zum regulären Renteneintritt ausführen können.
Die Betriebsvereinbarung zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit wurde 2019 um weitere fünf Jahre verlängert.