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Nachhaltigkeit/Nachhaltigkeit 2019/Wirtschaft/Lokale Wertschöpfung

Lokale Wertschöpfung

GRI 203-1, GRI 203-2, GRI 204-1, GRI 201-1

50Hertz ist mit seinen Unternehmen steuerpflichtig. Mit Steuern werden Maßnahmen und laufende Ausgaben der Gebietskörperschaften finanziert. Das Aufkommen der unterschiedlichen Steuerarten steht dabei den unterschiedlichen Gebietskörperschaften zu. Als Arbeitgeber führt 50Hertz Lohnsteuer für seine beschäftigten Arbeitnehmer an die Finanzverwaltung ab. Diese Lohnsteuer wird im Personalaufwand erfasst. Der Bund erhebt im Wesentlichen die Einkommen und Körperschaft- als auch die Umsatzsteuer. Über einen komplizierten Finanzausgleich zwischen den Gebietskörperschaften, der in der Finanzverfassung des Grundgesetzes niedergelegt ist, fließen Teile dieser Steuerarten mittelbar auch den Gebietskörperschaften von Ländern und Gemeinden in der Regelzone von 50Hertz zu. 50Hertz zahlte in 2019 64,7 Millionen (Mio.) Euro Körperschaftsteuer (Vorjahr: 40,9 Mio. Euro). Weiterhin fielen ein Umsatzsteuervolumen von 1.050,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1.158,3 Mio. Euro) und Vorsteuern von 1.029,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1.053,0 Mio. Euro) an. Rechtliche Auseinandersetzungen zu steuerlichen Themen wurden im Berichtsjahr nicht geführt.

Neben diesen Bundessteuern erheben die Gemeinden unter anderem Grund- und Gewerbesteuer. Diese Steuerarten fließen den Gemeinden direkt zu. Damit kann dieser Teil der Wertschöpfung von 50Hertz unmittelbar in den Gemeinden der 50Hertz-Regelzone über ihre Haushalte zur Finanzierung ihrer Ausgaben verwendet werden. Im Geschäftsjahr zahlte 50Hertz 0,4 Mio. Euro Grundsteuer (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) und 60,8 Mio. Euro Gewerbesteuer (Vorjahr: 47,9 Mio. Euro). 50Hertz hat sich in seinen von der Geschäftsführung verabschiedeten Regelwerken verpflichtet, keine „aggressive Steuerpolitik“ zu betreiben und seine Steuern fristgerecht und nach Recht und Gesetz zu zahlen. Mit dieser Selbstverpflichtung schafft 50Hertz in seinem beeinflussbaren Verhalten einen Rahmen für eine nachhaltige Verteilung der vom Unternehmen erzeugten Wertschöpfung. Davon profitieren ganz besonders strukturschwache Regionen, die sich in der Regelzone von 50Hertz befinden.

50Hertz hat 2019 Waren und Dienstleistungen in Höhe von 707,5 Mio. Euro bei Firmen mit Hauptsitz in Deutschland eingekauft. Davon gingen 346,9 Mio. Euro an Unternehmen mit Hauptsitz im 50Hertz-Netzgebiet. Dies entspricht einer Quote von rund 49 Prozent.

GRI 204-1

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